Finanzbuchhaltung

Eine ordnungsgemäße Buchführung ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg Ihres Unternehmens und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich umfassen:

      • Erfassung und Verbuchung Ihrer Geschäftsvorfälle in die entsprechenden Konten
      • Kontinuierliche Überwachung und Aktualisierung Ihrer Buchhaltungsdaten
      • Monatliche oder quartalsweise Abstimmung Ihrer Konten, um die Genauigkeit und Vollständigkeit Ihrer Buchführung zu gewährleisten
      • Identifizierung und Klärung von Unstimmigkeiten oder Fehlern
      • Monatliche / quartalsweise Mitteilung der Steuerfälligkeiten
      • Monatliches Informationsschreiben über wichtige Änderungen im Steuerrecht
      • Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften im Bereich der Finanzbuchhaltung
      • Erstellung und Einreichung Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung, Zusammenfassender Meldung und OSS-Meldung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und Fristen.
        Weitere Informationen zu diesen Meldungen entnehmen Sie bitte den folgenden Reitern

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist eine Erklärung, die von Unternehmen regelmäßig gegenüber den Steuerbehörden abgegeben wird, um ihre Umsatzsteuerzahlungen anzugeben. In vielen Ländern, insbesondere in der Europäischen Union, sind Unternehmen verpflichtet, Umsatzsteuer auf ihre Umsätze zu erheben und diese an die Steuerbehörden abzuführen.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss in der Regel monatlich oder quartalsweise eingereicht werden, je nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen tätig ist. Diese Voranmeldung dient dazu, die Umsatzsteuerzahlungen des Unternehmens zu dokumentieren und sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß abgeführt oder erstattet werden.

Im Rahmen der Buchführung wird die Umsatzsteuer-Voranmeldung unsererseits erstellt und eingereicht.

Eine Zusammenfassende Meldung (auch als Zusammenfassende Meldung für Umsatzsteuer oder ZM bekannt) ist eine Erklärung, die Unternehmen in der Europäischen Union (EU) abgeben müssen, wenn sie grenzüberschreitende Warenlieferungen oder Dienstleistungen innerhalb der EU erbringen. Sie dient dazu, Informationen über Umsatzsteuertransaktionen zu sammeln, um sicherzustellen, dass die Umsatzsteuer ordnungsgemäß erhoben und abgeführt wird.

Die Zusammenfassende Meldung wird in der Regel vierteljährlich oder monatlich eingereicht, je nach den spezifischen Vorschriften des Landes, in dem das Unternehmen registriert ist. Sie hilft den Steuerbehörden, Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und sicherzustellen, dass die korrekte Umsatzsteuer für grenzüberschreitende Geschäfte erhoben wird.

Im Zusammenhang mit der Buchführung übernehmen wir die Zusammenfassende Meldung selbstverständlich für Sie.

Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop-Verfahren) ist ein System, das in der Europäischen Union (EU) eingeführt wurde, um die Umsatzsteuererklärung und -zahlung für grenzüberschreitende Dienstleistungen und den elektronischen Handel zu vereinfachen. Es ist Teil der umfassenden Reformen im Rahmen des EU-Umsatzsteuerpakets zur Modernisierung und Vereinfachung der Besteuerung von grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU.

Das OSS-Verfahren ermöglicht es Unternehmen, ihre Umsatzsteuererklärungen für Dienstleistungen und elektronische Dienstleistungen, die sie in verschiedenen EU-Ländern erbracht haben, über ein zentrales Portal in ihrem Heimatland einzureichen. Anschließend werden die entsprechenden Umsatzsteuerzahlungen an die Steuerbehörden der betroffenen EU-Länder übermittelt.

Vorteile des OSS-Verfahrens sind:

  1. Vereinfachte Abwicklung: Unternehmen können alle Umsatzsteuererklärungen und -zahlungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen über ein einziges elektronisches Portal in ihrem Heimatland abwickeln, anstatt separate Registrierungen in jedem EU-Land vornehmen zu müssen.
  2. Verringerter Verwaltungsaufwand: Das OSS-Verfahren reduziert den Verwaltungsaufwand und die Bürokratie für Unternehmen, indem es einen zentralen Anlaufpunkt für die Umsatzsteuererklärung und -zahlung bietet.
  3. Verbesserte Einhaltung: Durch die Vereinfachung der Melde- und Zahlungsverfahren erleichtert das OSS-Verfahren die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften für grenzüberschreitende Dienstleistungen und den elektronischen Handel.

Das OSS-Verfahren gilt für Unternehmen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen, sowie für Lieferungen von elektronischen Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern. Es ist wichtig zu beachten, dass das OSS-Verfahren spezifische Anforderungen und Meldefristen hat, die von den einzelnen EU-Ländern festgelegt werden können.

Die notwendige Erstellung und Einreichung beim Bundeszentralamt für Steuern übernehmen wir gerne für Sie.

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